Hinweisgeberstelle der Schröder Logistik GmbH
Das Hinweisgeberschutzgesetz bezweckt den Schutz natürlicher Personen, die Missstände oder Verstöße gegen Straftaten melden, die sie im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit beobachtet haben. Diese Whistleblower bzw. Hinweisgebenden sollen vor Repressalien wie Abmahnung, Nichtbeförderung oder Mobbing geschützt werden. Gleichzeitig werden öffentliche und private Organisationen sowie Behörden verpflichtet, sichere Kanäle für die Meldung etwaiger Missstände einzurichten.
Die Schröder Logistik GmbH hat entsprechende Anlaufstelle nach § 14 HinSchG geschaffen. Sie ist Ansprechpartnerin bei Hinweisen zu:
– Straftaten der Mitarbeitenden der Schröder Logistik GmbH, die im Zusammenhang mit der Tätigkeit für die Schröder Logistik (zum Beispiel Betrug, Korruption, Unterschlagung, Untreue, Diebstahl, Verrat von Geschäftsgeheimnissen, sexuelle Belästigung) sowie
– sonstigen Formen unzulässiger oder unredlicher Verhaltensweisen des oben genannten Personenkreises, die im Zusammenhang mit deren Tätigkeit für die Schröder Logistik stehen, sofern diese Verstöße Straf- oder Bußgeldbewährt sind.
Hinweisgebende können alle sein, die Informationen über Verstöße im beruflichen Kontext erlangen können (z.B. Mitarbeitende, Praktikantinnen und Praktikanten).
Die Hinweisgeberstelle nimmt Meldungen absolut vertraulich entgegen. Sie gibt die Informationen ausschließlich in Absprache mit dem Hinweisgebenden an die Schröder Logistik weiter. Hinweise können auch anonym abgegeben werden. Eine Rückmeldung an den Hinweisgebenden erfolgt innerhalb von drei Monaten. In begründeten Fällen ist eine Rückmeldung in bis zu sechs Monaten möglich.
Die Hinweisgeberstelle ist nicht für allgemeine Beschwerden zuständig.
oder mit dem Mobilfunkgerät: